Schulverfassung

Präambel:

Unsere Schulverfassung enthält Elemente, die ständig überprüfbar, für jeden an unserer Schule nachvollziehbar und bei Eintreten neuer Erkenntnisse rasch veränderbar sind.

Sie erfordert von allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft als wesentliche Eigenschaften Toleranz und Respekt.

 

Umgang miteinander:
Wir gehen respektvoll, rücksichtsvoll und höflich miteinander um.

Wir hören einander zu, dabei hat jeder ein Recht darauf seine Meinung frei zu äußern, sofern sie niemand anderen beleidigt oder verletzt.

Konflikte werden gewaltfrei gelöst!

Wir verstehen uns als Schul- bzw. Klassengemeinschaft.

Es werden keine schwächeren Schüler genötigt und unterdrückt.

An unserer Schule herrscht generelles Drogenverbot (Alkohol, Zigaretten, usw...)

Schüler/innen und Lehrer/innen haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht.

 

Das Lernen:

Das Ziel eines jeden Schülers und einer jeden Schülerin ist es, seine Möglichkeiten frei zu entfalten, um den bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen.

Dies setzt voraus, dass im Unterricht selbstständig und kreativ mitgearbeitet wird und auch eigene Vorschläge und Ideen miteingebracht werden.

Die Schüler sollen ihre Hausaufgaben sauber, selbstständig und verantwortungsbewusst anfertigen.

Jeder Schüler hat das Recht auf einen ungestörten Unterricht.
 

Das Lehren:

Das Ziel der Lehrer und Lehrerinnen ist es, eine möglichst umfassende Bildung und Erziehung zu vermitteln und dabei auch außerschulische Partner mit einzubeziehen.
Dies setzt voraus, dass Lehrer angemessen vorbereitet in den Unterricht gehen und für eine gute Lernatmosphäre sorgen.

Dabei wird jeder Schüler und jede Schülerin als Individuum und als Teil der Gemeinschaft wahrgenommen.

Jeder Lehrer hat das Recht auf einen ungestörten Unterricht.

 

Pause:

Die Regelungen sind gesondert festgelegt.

 

Ordnungsmaßnahmen:

Bei Verletzungen bzw. Übertretung unserer Verfassung werden angemessene Ordnungsmaßnahmen verhängt, die  für jeden einsichtig sind.

Zu diesen Maßnahmen gehören: Mitteilungen an die Eltern, Nacharbeit, soziale Dienste in der Schule sowie in sehr schweren Fällen Unterrichtsausschluss oder Schulausschluss.

 
Verantwortung der Eltern:

Schule und Eltern ziehen an einem Strang!

Die Eltern sind sich ihrer Erziehungspflicht bewusst, und  sie haben Fähigkeiten,

die sie in die Schule einbringen können.

Elternbeirat und Förderverein unterstützen und stärken uns in schulischen Belangen.